| Im Mittelpunkt der Hausratversicherungen stehen der Hausrat des Versicherungsnehmers, dieser kann sich in einer Wohnung, einem Haus, im Keller, im Fahrzeug, in Garagen oder auch in einem Krankenzimmer befinden. Mit Hausrat sind im Grunde all jene Dinge gemeint, die nicht mit einem Gebäude fest verbunden, also frei beweglich sind - wobei in einer Hausratversicherung zum Beispiel oft auch der Diebstahl von Antennen und Markisen eingeschlossen ist - und gebraucht oder verbraucht werden können.
Prinzipiell gelten unter anderem Möbelstücke, Kleidung, Geschirr, Mobiltelefone, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Gardinen, Waschmaschinen, Lebensmittel und Gartenmöbel als Hausrat.
Der Versicherungsfall einer Hausratversicherung ist die Beschädigung oder Zerstörung des Hausrates durch Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus als Folge, Blitzschlag und Brand sowie - sofern in der Police eingeschlossen - durch Elementargefahren wie Erdbeben, Überschwemmung und Lawinen. Zusätzlich gehört normalerweise das Abhandenkommen von Hausrat infolge der versicherten Risiken zum Umfang der Hausratversicherung.
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Im Schadensfall übernimmt die Versicherung neben den Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung (auf Neuwert achten!) ferner diverse weitere Aufwendungen. Je nach Versicherungsumfang sind dies beispielshalber Lagerkosten, Aufräumungskosten, Bewachungskosten, Hotelkosten, Kosten für die Wiederbeschaffung von Computerdaten, Umzugskosten oder auch die Kosten eines Telfonmissbrauchs im Zuge eines versicherten Schadensfalls (Einbruchdiebstahl).
Die Höhe der Leistung der Versicherungsgesellschaft bemisst sich an der jeweiligen Erstattungsvereinbarung - beispielhalber Hotelkosten 80 Euro, maximal 100 Tage oder Wasserverlust nach Rohrbruch 1% der Versicherungssumme - und selbstverständlich an der festgelegten Versicherungssumme.
Im Versicherungsvertrag sind der Versicherungsort - das Haus, Garagen auf dem Grundstück, die Wohnung inklusive Keller, Balkon usw. - sowie die Versicherungssumme festgehalten. Insbesondere die Versicherungssumme ist ein überaus wichtiges Kriterium, welches die Leistung im versicherten Schadensfall bestimmt und außerdem die Versicherungsprämie beeinflusst.
Eine Überversicherung, dass heißt eine höhere Versicherungssumme als der tatsächliche Wert des Hausrates, führt zu überhöhten Beiträgen. Wesentlich schlimmer ist es jedoch, wenn die Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrates liegt, also eine Unterversicherung besteht.
Stellt die Versicherungsgesellschaft in einem Schadensfall fest, dass eine Unterversicherung existiert, reduziert sich deren Leistung. Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von insgesamt 30.000 Euro, die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme beträgt aber nur 15.000 Euro, dann erhält der Versicherte im Schadensfall eine um diese Abweichung verminderte Leistung. Bei einer Schadenshöhe von 4.000 Euro beläuft sich die Leistung der Hausratversicherung demnach auf 2.000 Euro, die Differenz von 2.000 Euro hat der Versicherte praktisch aus eigener Tasche zu finanzieren. Günstiger für den Versicherten ist es daher im Versicherungsvertrag einen so bezeichneten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Im versicherten Schadensfall verzichtet die Gesellschaft dann auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung bestand.
Natürlich lassen sich die Versicherer dieses (Eigen)Risiko bezahlen, typischerweise wird eine Mindestabsicherung pro Quadratmeter Wohnfläche verlangt, welche je nach Anbieter zwischen 400 Euro und 750 Euro liegen kann. Bei einer Wohnfläche von 50 qm² und einer Mindestdeckung von 650 Euro beträgt die Versicherungssumme folglich 32.500 Euro. Bei höherem Wert des Hausrates ist natürlich eine höhere Versicherungssumme anzusetzen.
Die Prämie einer Hausratversicherung ergibt sich nicht nur aus der Versicherungssumme, auch spielen eine etwaige Selbstbeteiligung und der Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle. So führen gewöhnlich Versicherungserweiterungen wie Elementargefahren, der Diebstahl aus Krankenzimmern, Fahrzeuganprall oder Wasseraustritt aus innen befindlichen Regenrohren zur Steigerung der Versicherungsbeiträge.
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