| Etwa 2,1 Millionen Menschen in Deutschland sind gemäß dem Sozialgesetzbuch pflegebedürftig. Und mit dem Krankenversicherungspflichtgesetz ist theoretisch jeder abgesichert, entweder als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder als Mitglied der privaten Pflegeversicherung, denn die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen - selbst verwaltete Institutionen bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Die Leistungen der Pflegekassen sind - ob gesetzlich oder privat - gleichwertig und reichen, obwohl 2008 erhöht und schrittweiser Anpassung in den kommenden Jahren im Leistungsfall eventuell nicht aus, um alle Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken. Eine optimale Pflege beispielsweise durch den ambulanten Pflegedienst (häusliche Pflege) oder die Unterbringung im Pflegeheim (vollstationäre Pflege) kann kostenintensiv sein und trotz Leistungen der Pflegepflichtversicherung zur finanziellen Belastung beim Pflegebedürftigen oder dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen führen. Eine private Pflegezusatzversicherung dient dazu, die mögliche finanzielle Lücke im Falle der Pflegebedürftigkeit zu schließen oder zumindest zu reduzieren.
Private Pflegezusatzversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten, zum einen als Pflegekostenversicherung, zum Zweiten als Pflegetagegeldversicherung und zum Dritten als Pflegerentenversicherung.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt komplett oder teilweise - bis zu einem definierten Prozentsatz bzw. Höchstbetrag - die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten (Nachweis) bei einer Pflegebedürftigkeit und den Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.
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Die Pflegekostenversicherung erhöht die Leistung aus der Pflegepflichtversicherung und stützt sich folglich auf diese (Vorleistung), weswegen Änderungen der Leistungen der Pflegepflichtversicherungen Einfluss auf diese Police nehmen.
Die Pflegetagegeldversicherung ähnelt der Krankentagegeldversicherung. In der Versicherungspolice wird ein Tagegeld vereinbart, das im Fall der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit für jeden Pflegetag ausgezahlt wird, unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich nach dem festgelegten Tagesgeldsatzes, der Pflegestufe und der Art der Pflege, beispielsweise bei Pflegestufe II und häuslicher Pflege durch den Pflegedienst 70% des festgelegten Tagessatzes.
Die Pflegerentenversicherung tritt in Leistung wenn der Versicherte pflegebedürftig wird und zahlt eine monatliche Rente. Deren Höhe ist abhängig von der vereinbarten Pflegerente, der Pflegestufe und/oder etwaigen (ärztlich nachgewiesenen) Pflegepunkten - Tätigkeiten, die ohne fremde Hilfe nicht mehr ausgeübt werden können wie An- und Auskleiden, Körperpflege sowie Mobilität. Beispiel: 50% der Pflegerente bei 4 Pflegepunkten, 75% bei 5 Pflegepunkten und 100% bei 6 Pflegepunkten oder auch 50% der Pflegerente bei Pflegestufe II oder 4 Pflegepunkten und 100% Pflegestufe III oder 6 Pflegepunkten.
Die Prämien der Pflegezusatzversicherungen richten sich üblicherweise nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss (zumeist Gesundheitsfragen). Überdies liegt das Höchsteintrittsalter bei den verschiedenen Anbietern in aller Regel zwischen dem 59. und dem 70. Lebensjahr.
Bei der Auswahl der Pflegezusatzversicherung ist unter anderem auch auf Beschränkungen bei der Form der Pflege (sollte vermieden werden, da unvorhersehbar), die Leistungen bei den jeweiligen Pflegestufen bzw. Pflegepunkten und Pflegeformen (Leistungsvoraussetzungen), Beitragsbefreiung im Pflegefall sowie auf etwaige Wartezeiten und Karenzzeiten zu achten.
Um sich oder seine Angehörigen gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine kostenlose Beratung und Angebot können sie nachfolgend anfordern:
Sie erhalten einen kostenlosen und unverbindlichen Vorschlag mit einem Pflegezusatzversicherung Vergleich der möglichen Produkte von einem Pflegeversicherung Spezialisten in Ihrer Nähe, den Sie auch mögliche Fragen zum Thema Pflegezusatzversicherung stellen können.
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