| Der Begriff „private Altersvorsorge“ ist fast zum Synonym für das deutsche Rentensystem geworden und ein vieldiskutiertes Thema. Nicht ohne Grund, beruht doch die gesetzliche Rentenversicherung als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems auf dem Umlageverfahren, wonach die gegenwärtigen Beitragszahlungen - unter anderem geleistet von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Selbstständigen, der Agentur für Arbeit usw. - für die derzeitigen Rentenauszahlungen genutzt werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich bei Arbeitnehmern nach dem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen (Beitragsbemessungsgrenze!) und dem jeweils gültigen Beitragssatz, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag teilen. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen wird ein Regelbetrag erhoben oder ein einkommensabhängiger Beitrag, diesen hat der Selbstständige allein zu tragen, eine Ausnahme bilden hierbei Mitglieder der Künstlersozialversicherung.
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Für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II übernimmt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen, diese sind jedoch vermindert. Daraus ergibt sich allgemein betrachtet, dass die jetzigen Rentenzahlungen von immer weniger Besserverdienenden und immer mehr Geringverdienern und Arbeitslosen (reduzierte Beiträge) finanziert werden müssen. Hieraus resultieren zwangsläufig Reformen durch den Staat, wie der Anstieg des Renteneintrittsalters und die Herabsetzung des Rentenniveaus, zukünftige Veränderungen sind unvermeidbar.
Dies bedeutet wiederum, dass bei heutigen und angehenden Rentnern, die Rentenzahlungen zumeist nicht mehr ausreichen bzw. ausreichen werden, um den eigenen finanziellen Bedarf zu decken.
Einen Ausgleich schaffen die betriebliche Altersversorgung und die privat Altersvorsorge, welche - neben der gesetzlichen Rente als erster Pfeiler - die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge bilden.
Wer für das Alter privat vorsorgen möchte, kann sich zwischen diversen Anlageprodukten mit unterschiedlichen Rendite- und Risikoprofil entscheiden, oftmals ist auch ein Mix aus verschiedenen Geldanlagen eine sinnvolle Lösung.
Prinzipiell stehen bei der Auswahl einer geeigneten privaten Altersvorsorge die finanziellen Möglichkeiten des Sparers sowie dessen Risiko-/Renditeeinstellung im Zentrum, die private Altersvorsorge muss also individuell angepasst sein.
Auch der Staat hat die Bedeutung der privaten Altersvorsorge längst zur Kenntnis genommen und unterstützt einige Altersvorsorgeprodukte, dem Sparer werden dadurch entweder finanzielle Zulagen oder steuerliche Vergünstigungen zu Teil. In diesem Bereich sind die Riester Rente und die Ruerup Rente zu nennen. Zusätzlich versucht der Staat die Riester Rente mittels Wohn-Riester noch lukrativer zu gestalten.
Es werden spezielle Riester- und Rürup Produkte auf dem Markt offeriert - förderfähige Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen - welche die von staatlicher Seite vorgegebenen Kriterien erfüllen. Jene Bedingungen beziehen sich unter anderem auf die Auszahlungsmodalitäten, den Pfändungsschutz im Ansparzeitraum und die Garantien zum Leistungsanfang.
Obligatorisch sind überdies bei der Riester Rente der Antrag auf Förderung - Ansprechpartner ist der Vertragspartner - und ein jährlicher Mindestbeitrag für die Gewährung von Zuschüssen in vollständiger Höhe.
Weiterhin gelten (nicht staatlich geförderte) private Rentenversicherungen in klassischer und fondsgebundener Form als typische Altersvorsorgeanlagen, aber auch Sparbücher, Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, die Investition in Fonds und Immobilieneigentum werden für die Eigenvorsorge eingesetzt.
Wichtig bei der Auswahl der passenden privaten Altersvorsorge ist die Sicherheit und Renditeerwartung sowie die Höhe der Verwaltungsgebühren.
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