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Streitigkeiten gehören zum Alltag, keine Frage. Viele lassen sich durch eine Aussprache schnell und problemlos aus der Welt schaffen, manche Auseinandersetzungen können aber nur noch über das Gericht geklärt werden, gerade wenn es sich um einen Verkehrsunfall ohne Zeugen handelt oder eine unbegründete Kündigung des Arbeitsplatzes. Und selbst ein Streit unter Nachbarn wird heute oft über Anwälte und Gerichte ausgetragen.
Dieser Weg ist zumeist ein kostspieliges Unterfangen, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden müssen. Jene finanzielle Belastung und das Fehlen von monetären Mitteln schrecken viele Verbraucher ab, weswegen jene häufig auf Ihr Recht und dessen Durchsetzung verzichten.
Doch zum Teil bleibt dem Verbraucher keine wirkliche Wahl, beispielsweise beim Verlust des Arbeitsplatzes durch die unrechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers. Der Gang zum Anwalt, um abzuklären, ob und inwieweit die Kündigung unberechtigt bzw. rechtsunwirksam ist, ist vielmals unumgänglich, bisweilen dann auch die rechtlichen Schritte gegen den Arbeitgeber und dessen Kündigung.
Die Entwicklung von einer Streitigkeit zum gerichtlichen Verfahren geht manchmal schneller, als einem lieb ist.
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Mit einer Rechtsschutzversicherung kann sich der Verbraucher zwar nicht vor Auseinandersetzungen schützen, jedoch zumindest vor deren möglichen finanziellen Folgen, denn sie greift bei einem versicherten Rechtsfall und trägt Kosten, wie das Honorar des eignen Rechtsanwaltes und sofern erforderlich das des Gegnerischen, Gerichtsgebühren sowie Aufwendungen für Gutachter und Zeugen. Obligatorisch ist dabei die Aussicht auf Erfolg, bindend als Maximalleistung die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme, typischerweise pro Rechtsfall ausgelegt.
Generell können mit einer Rechtschutzversicherung diverse Lebensbereiche abgedeckt werden, hierzu dienen die Privatrechtsschutz und die Verkehrsrechtsschutz - sicherlich die geläufigsten Rechtschutzversicherungen - sowie die Berufs-/Arbeitsrechtsschutz und die Mietrechtsschutz. Jene werden in einzelner Form aber auch als Kombiprodukt offeriert, welche Zusammensetzung in Frage kommt, ist von dem individuellen Bedürfnis des Versicherten abhängig.
In jeder dieser Versicherung sind wiederum diverse Rechtsschutzarten enthalten, darunter der Steuerrechtsschutz, der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie der Schadensersatzrechtsschutz.
Neben der Prüfung auf Erfolg ist regulär auch die Zuordnung der Auseinandersetzung zu einer dieser versicherbaren Leistungsarten erforderlich.
Die Gültigkeit der Rechtschutzversicherungen bezieht sich üblicherweise auf Europa, einige außereuropäische Mittelmeerstaaten sowie bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen auch weltweit, in Abhängigkeit vom Anbieter. Dies, die versicherten Leistungsarten, etwaige Wartezeiten und Leistungsausschlüsse sind bei Auswahl der Rechtsschutzpolice zu berücksichtigen.
Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung gelten im Allgemeinen als relativ günstig, gerade im Vergleich zu den Kosten, die bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Rechtes auf den Verbraucher zukommen können.
Es besteht die Möglichkeit, die Prämie durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung je Rechtsfall zu vermindern, wobei hier der Versicherte selbst abschätzen muss, ob und in welcher Höhe diese Beteiligung für ihn sinnvoll ist.
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