Die betriebliche Altersvorsorge

Die Bundesregierung schätzt im Renten- und Alterssicherungsbericht 2008 ein, dass die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung stabil ist und mit einem Anstieg der Rücklagen bis zum Ende des Jahres auf 15,7 Mrd. Euro zu rechnen ist. Stabile Beiträge bis 2011 und eine Rentenerhöhung 2009 sind positive Prognosen und das trotz der Turbulenzen am Finanzmarkt. Nicht alle teilen diesen Optimismus, allen voran der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Im Alterssicherungsbericht wird das gesamte Einkommen im Alter, neben der gesetzlichen Rente beispielsweise auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinserträge, zur Wertung herangezogen und diese Berechnung der Bundesregierung ergab, dass 2007 ein Ehepaar im Durchschnitt auf ein monatliches Nettoeinkommen im Alter von fast 2.300,00 Euro zurückgreifen kann. Darauf beruht letztendlich die Einschätzung „Die Ruheständler sind hierzulande in der Regel gut versorgt“.

RenteDoch wie viele Rentner können schon auf solche zusätzliche Einnahmen verweisen. Die meisten Menschen müssen nach wie vor neben der gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge fürs Alter aufbauen. Dabei unterstützt der Staat diese Eigeninitiative. Eine Möglichkeit dazu bietet die betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung besteht in Deutschland seit über 150 Jahren, die Verbreitung stagnierte in den letzten Jahrzehnten, da normalerweise nur größere Unternehmen eine zusätzliche Rente für ihre Mitarbeiter finanzieren konnten.

Im Betriebsrentengesetz – 2002 grundlegend reformiert – sind der Anspruch auf Entgeltumwandlung, die Unverfallbarkeitsfristen und der Insolvenzschutz geregelt. Den Arbeitnehmern wurde damit die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil ihres Lohnes /Gehaltes für die betriebliche Altersversorgung aufzuwenden.

Mit der Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen sowie der Pflichtmitgliedschaft des Arbeitgebers im Pensions-Sicherungsverein bei einigen Durchführungswegen wird dem Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer Rechnung getragen. Seitdem ist ein Anstieg zu verzeichnen, 2007 hatten circa 17,5 Millionen Arbeitnehmer eine Betriebsrentenanwartschaft, das sind fast 64% aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (2002 waren es 14,5 Millionen Arbeitnehmer). Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, der kann diese auch in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dazu sollte eine förderfähige Form gewählt werden, denn dann kann man auch noch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Welche Durchführungswege es für vermögenswirksame Leistungen gibt kann man hier lesen.

Gerade jüngere Arbeitnehmer sollten die betriebliche Altersvorsorge nutzen

Es bedarf dennoch weiterer Aufklärungsarbeit, besonders bei jungen Arbeitnehmern. Versorgungslücken im Alter, die durch das sinkende Rentenniveau zwangsläufig entstehen, können und müssen durch eine private bzw. betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Der Staat unterstützt diese Vorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen. Bei der betrieblichen Altersversorgung erhält der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber die Zusage auf Leistungen im Alter, von den daraus resultierenden steuerlichen Vorteilen profitieren Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.

Es stehen fünf Durchführungswege zur Auswahl – die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direktzusage und die Unterstützungskasse. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber, er kann die Organisation der betrieblichen Alterversorgung selbst übernehmen oder jene einem externen Versorgungsträger übertragen. Unabhängig davon, für welchen Durchführungsweg er sich entscheidet, der Arbeitgeber haftet für die gegebenen Zusagen. Unternehmen, die bisher keine betriebliche Altersversorgung angeboten haben, müssen bei Interesse seitens des Arbeitnehmers zumindest eine Direktversicherung anbieten.

Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds überweist der Arbeitgeber die Beiträge an die externen Versorgungsträger, die spätere Rentenzahlung erfolgt direkt über diese. Direktversicherungen und Pensionskassen garantieren eine Mindestverzinsung von gegenwärtig 0,9%. Überschüsse können die Rendite erhöhen, sie sind allerdings nicht garantiert. Pensionsfonds können vollständig – bis zu 100% – in aussichtsreiche Aktienfonds investieren und dadurch im Vergleich höhere Renditen erzielen, aber je höher die Renditechancen, desto höher die Risiken. Ein Totalverlust ist trotzdem ausgeschlossen, denn Pensionsfonds müssen zumindest den Kapitalerhalt, also die eingezahlten Beiträge, garantieren.

Da Direktversicherungen und Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung kontrolliert werden und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Anlagevorschriften) unterliegen, bieten diese Durchführungswege eine entsprechende Sicherheit. Vorteil für den Arbeitnehmer: Flexible Beitragsgestaltung, Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – 2008: 2.544,00 Euro – steuer- und sozialversicherungsfrei. Erfolgte die Zusage nach dem 31.12.2004 sind zusätzlich 1.800,00 Euro steuerfrei. Voraussetzung für die steuerlichen Vergünstigungen: die Leistungen dürfen nur in Form einer monatlichen Rente gezahlt werden, möglich ist überdies eine einmalige Auszahlung von 30% des Kapitals zu Rentenbeginn. Es besteht Anspruch auf Riester-Förderung.

Die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Vorteil für den Arbeitgeber: Geringer Verwaltungsaufwand, da externe Versorgungsträger. Bei finanzieller Beteiligung besteht die Einsparung von Lohnnebenkosten. Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungsverein bei Direktversicherungen und Pensionskassen. Bei der Direktzusage sichert der Arbeitgeber gewöhnlich seinen Mitarbeitern aus betrieblichen Mitteln Versorgungsleistungen im Alter zu, hierzu müssen Rückstellungen im Unternehmen gebildet werden. Der Direktzusage kann auch eine Entgeltumwandlung zugrunde liegen. Vorteil für Arbeitnehmer: Beiträge aus Entgeltumwandlung sind 2008 bis zu 2.544,00 Euro sozialversicherungsfrei und im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen ohne Höchstbegrenzung steuerfrei und deshalb vor allen Dingen für Besserverdienende interessant.

In der Auszahlphase kann zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente entschieden werden. Vorteil für Arbeitgeber: Die Bildung von Rückstellungen schmälert den Gewinn des Unternehmens und führt somit zur Senkung der Steuerlast. Beiträge des Arbeitgebers in die betriebliche Altersversorgung statt Lohnerhöhungen führen zur Senkung der Lohnnebenkosten. Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die steuerlichen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechen der Direktzusage.

Ein zusätzlicher Vorteil für den Arbeitgeber ist in dem geringeren Verwaltungsaufwand zu sehen. Jeder Arbeitgeber, der in der betrieblichen Altersversorgung die Direktzusage, die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds wählt – diese Durchführungswege unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle – ist zur Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein verpflichtet und hat an diesen Beiträge zu entrichten. Jener Verein garantiert bei Insolvenz des Arbeitgebers die laufenden Versorgungsleistungen sowie die Rentenanwartschaften.

Wichtig bei der Auswahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge ist die Sicherheit und Renditeerwartung sowie die Höhe der Verwaltungsgebühren.