Die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

Die im Jahr 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und wird von den Pflegekassen getragen. Pflegekassen sind selbst verwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechtes bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Wer der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt, ist automatisch auch ein versicherungspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. Besteht keine Versicherungspflicht, ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung möglich. Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, sind automatisch Mitglied der privaten Pflegeversicherung. Die Pflicht zur Krankenversicherung ab 2009 – in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – bedeutet zugleich die Pflicht zur Pflegeversicherung.

Um sich oder seine Angehörigen gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine kostenlose Beratung und Angebot können sie nachfolgend anfordern:

 

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Der Beitrag zur Pflegeversicherung

Während bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, die wie auch die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Umlageprinzip beruht, das Bruttoeinkommen des Versicherten und die Beitragsbemessungsgrenze bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielen, sind bei der privaten Pflegeversicherung, welche Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Risiko bildet, das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Bedeutung.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt seit Juli 2008 1,95% des Einkommens, wobei hier gegebenenfalls Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte leisten. Personen, die erstens nach dem 01.01.1940 geboren sind, zweitens das 23. Lebensjahr vollendet haben und drittens kinderlos sind, wurden 2005 zu einem Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25% verpflichtet und tragen damit 2,2% bzw. bei Arbeitnehmern 1,225%, der Arbeitgeberanteil bleibt von dieser Regelung unberührt und liegt bei 0,975%. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in der gesetzlichen Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung im Leistungsfall

Die Pflegeversicherung tritt bei Pflegebedürftigkeit des Versicherten ein und trägt bis zu einem gewissen Grad die Kosten für häusliche und stationäre Pflege. In welcher Höhe finanzielle Leistungen – vor allem das Pflegegeld – durch die Pflegekassen gewährt werden, ist von der Pflegestufe und der Art der Pflege abhängig. Prinzipiell sind hier die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegekassen gleichwertig.
Behinderte Personen und Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Krankheit, die auf Grund dessen für mindestens sechs Monate oder auch auf Dauer Hilfe zur Bewältigung ihres Tagesablaufes benötigen, gelten gemäß Sozialgesetzbuch XI. als pflegebedürftig. Dabei wird in drei Stufen der Pflegebedürftigkeit unterschieden.

Bei einem Pflegeaufwand von Minimum 90 Minuten am Tag sowie davon im Durchschnitt 45 Minuten der Grundpflege handelt es sich um eine erhebliche Pflegebedürftigkeit – die Pflegestufe I.
Sind pro Tag mindestens 180 Minuten für die Pflege notwendig und davon wenigstens 120 Minuten für die Grundpflege liegt eine schwere Pflegbedürftigkeit vor – die Pflegestufe II.
Ein Pflegeaufwand von wenigstens 300 Minuten am Tag und davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege gilt als schwerste Pflegebedürftigkeit – die Pflegestufe III.

Besteht zwar ein Betreuungsbedarf, liegt dieser jedoch unter 90 Minuten pro Tag – also unter der Mindestvoraussetzung der Pflegestufe I – handelt es sich um die Pflegestufe 0, es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt, möglicherweise besteht aber Anspruch auf Hilfe zur Pflege (Teil der Sozialhilfe). Jedoch gibt es Ausnahmen, so haben beispielsweise seit Juli 2008 auch an Demenz erkrankte Personen der Pflegestufe 0 Anspruch auf Leistung. Überdies können aus der Pflegeversicherung, wenn der Pflegaufwand erheblich höher liegt als die Pflegestufe voraussetzt, Mehrleistungen bezogen werden (Härtefälle).

Der Antrag auf Pflegeversicherung Leistungen

Obligatorisch für die Leistungsbeziehung ist die Antragstellung, diese kann vom Versicherten selbst getätigt werden oder von einem Bevollmächtigten. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung berechnet dann den Pflegeaufwand – bestehend aus Grundpflege, Mobilität, Nahrungszubereitung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten – und empfiehlt der Pflegekasse eine Pflegestufe. Die Begutachterrichtlinie gibt Auskunft über den jeweils hierfür erforderlichen Zeitrahmen, zu Grunde gelegt sind dabei praktische Erfahrungswerte. Ferner zeigt der medizinische Dienst dem Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörigen die individuell möglichen Pflegearten auf (häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und/oder ehrenamtliche Pflegekräfte oder stationäre Pflege).

Die Betreuung in den eigenen Wänden und durch bekannte Gesichter – Angehörige, Freunde oder Nachbarn als ehrenamtliche Pflegepersonen – ist für die meisten Pflegebedürftigen gewiss die optimale Lösung und wurde mit dem Pflegezeitgesetz auch für viele berufstätige Angehörige vereinfacht (Freistellung bis zu zehn Tagen zur Organisation der Pflege etc.) bzw. zeitweise ermöglicht (Freistellung bis zu sechs Monaten für die Selbstbetreuung usw. bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Arbeitnehmern).

Für die häusliche Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen erhält der Pflegebedürftige monatlich ein Pflegegeld, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe bestimmt und das in den kommenden Jahren schrittweise angehoben wird. Die Fortzahlung des Pflegegeldes bei einem Kur-, Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthaltes des Pflegebedürftigen beträgt bis zu vier Wochen.

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Eine weitere wichtige Absicherung für berufstätige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne abstrakte Verweisung mit der man sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit dem Versicherten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die die schlimmsten finanziellen Engpässe ausgleichen kann. So lässt sich die Lücke schließen, die durch die Neuregelung der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente für nach 1961 geborene enstanden ist. Vor dem Abschluß einer Versicherung unbedingt einen Vergleich vom Experten anfordern!